Dieses außergewöhnliche Leistungsangebot können Familien über die Jugendämter im Landkreis Dahme-Spreewald, Spree- Neiße und Oberspreewald-Lausitz in Anspruch nehmen.
Das entsprechende Konzept- und Leistungsangebot sowie eine kooperative Zusammenarbeit und Vereinbarung mit den o.g. Jugendämtern liegt vor.
Die Kosten können nach Ihrer persönlichen Rücksprache mit den Jugendämtern sowie Ihrer Antragsstellung bzgl. SGB VIII §5 "Wunsch und Wahlrecht" i. V. mit § 27 "Hilfe zur Erziehung" bei den genannten Jugendämtern (nach einer positiven Bedarfsprüfung) übernommen werden.
Für weitere inhaltliche Fragen zum Leistungsangebot „Videogestützten Familientherapie“ in Ihrer Familie, stehe ich Ihnen gern in einem Gespräch zur Verfügung.
Kosten:
laut telefonischer bzw. schriftlicher Vereinbarung